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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Seite 1 von 7 1. Vertragsabschluss Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Reisende sich beim Veranstalter verbindlich und schriftlich zur Reise, die im Katalog beschrieben ist, oder die vom Veranstalter individuell für den Reisenden ausgearbeitet und angeboten wurde, anmeldet und dass der Veranstalter diese Anmeldung in einer schriftlichen Buchungsbestätigung bestätigt. Diese Buchungsbestätigung enthält Angaben über das Reiseziel, den Reisepreis und die Zahlungsmodalitäten. Bei Gruppenreisen enthält die Buchungsbestätigung zudem ein Datum, bis wann der Veranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurück treten kann.
2. Zahlung / Sicherungsschein / Versicherungen Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisende einen Sicherungsschein (das deutsche Pendant zur Schweizer Reisegarantie), der ihn im Falle der Insolvenz des Veranstalters absichert. Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Wurden vom Veranstalter Flüge vermittelt, ist der Preis dieser zusammen mit der Anzahlung fällig. Die restliche Summe ist spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Der Reisende verpflichtet sich, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen. Dies kann auch durch die Vermittlung des Reiseveranstalters geschehen. Es wird ausserdem empfohlen, eine Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschliessen. Die Rechte aus den genannten Versicherungen muss der Reisende direkt selbst bei der jeweiligen Versicherung geltend machen. Dies gilt auch für vom Veranstalter vermittelte Versicherungen. Der Veranstalter ist lediglich Vermittler für den Abschluss des Versicherungsvertrags.
3. Rücktrittsrechte / Änderungsrechte 3.1. des Reisenden 3.1.1. Reiserücktritt Der Reisende darf bis zum Antritt der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurück treten. Der Rücktritt soll schriftlich erklärt werden und ist an die unter 4. genannte Anschrift zu entrichten. Nach wirksamen Rücktritt kann der Veranstalter anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Mussten vom Veranstalter keine Vorausleistungen geleistet werden gilt Folgendes:
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